Förderungsmöglichkeiten für Vereine und Kommunen

Der Umbau von herkömmlichen Metalldampflampen (HQI) auf ein hoch modernes LED-Flutlicht ist mit einigen Kosten verbunden. Zwar amortisieren sich die Anlagen von AAA-Lux dank der massiven Stromeinsparungen in einigen Jahren, dennoch gilt es für die Vereine und Kommunen zu Beginn ein größeres Geldpaket zu stemmen.

Dank den ebenfalls deutlich reduzierten CO2 Emissionen entschieden sich mehrere Institutionen den Vereinen unter die Arme zu greifen und Teile der Kosten des Umbaus zu fördern.


Hier Informieren wir Sie über Ihre Förderungsmöglichkeiten.


BUMB Förderung nach der Kommunalrichtlinie:

Antragspause bis zum 01.02.2025, dann:

Die Fördersumme des Bundes ist auf 25% festgelegt. Folgende Anforderungen müssen für einen erhalt von Fördergeldern eingehalten werden:

  1. Für die zu installierenden Anlagenkomponenten wird eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % nachgewiesen
  2. neu installierte Leuchten müssen ein austauschbares Modul und Vorschaltgerät aufweisen
  3. neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtemissionen in den oberen Halbraum erzeugen; Bodenstrahler sind ausgeschlossen
  4. die neuen Leuchtensysteme müssen eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen
  5. eine Mindestzuwendung von 10.000€ erreicht wird, d.h. es muss eine Gesamtauftragssumme von mindestens 40.000€ vorliegen.

Im Bereich der Sportinfrastruktur gilt:

  1. neu installierte Leuchten haben laut Herstellerangaben eine Mindestlebensdauer (L80) von 50.000 Betriebsstunden
  2. Bei der Wahl der Farbtemperatur und der Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturschutzbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farbtemperatur darf maximal 4000 Kelvin betragen.
  3. eine Auslegung auf Grundlage der DIN EN 12193 wird durch einen qualifizierten Fachplaner durchgeführt
  4. die Beleuchtungsstärke darf den Wert der in der DIN EN 12193 für die jeweilige Sportart vorgegebenen Beleuchtungsklasse III (für den einfachen Trainingsbetrieb) bzw. Beleuchtungsklasse II (für den Wettkampfbetrieb) um maximal 30 % überschreiten
  5. Der ULOR-Wert der Leuchten muss 0 % betragen
  6. Nach Abschluss des Vorhabens ist eine Vorher-Nachher-Bilddokumentation der Beleuchtungsanlage einzureichen

Los geht es unter www.krl-online.de. Hier ist das Formular für "Außenbeleuchtung zonenweise" auszuwählen.


Förderung durch Sportverbände:

Viele Sportverbände greifen ihren Vereinen ebenfalls unter die Arme und fördern bis zu 30% der förderfähigen Summe. Hier lohnt es sich also auch bei dem eigenen Sportverband anzufragen, ob ein Antrag gestellt werden kann.


Mehrere Fördermöglichkeiten können kombiniert werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass meist bis zu 15% des Gesamtvolumens selbst gestemmt werden müssen. Das heißt falls der Verein/ die Kommune noch andere Fördermittel erhält, dürfen alle Förderungen in Summe, in diesem Fall, nicht über 85% betragen.


Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Anträgen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.